Im Beitrag MPEG-4: Alles zum Thema Lizenzrechte wird fleißig diskutiert. Da mich auch einige E-Mails dazu erreicht haben, möchte ich heute auf einen ganz speziellen Fall, den x264-Codec, eingehen.
Anlass war folgende E-Mail-Anfrage (sinngemäß gekürzt):
Ein kommerzieller Anbieter benutzt zum Codieren seiner Film den Open Source Codec x264. Diese Filme werden über die Website mittels Flash Player angeboten und wären normalerweise lizenzpflichtig (z.B. Video-on-Demand mit über 12 Minuten Länge). Frage: Fallen trotz Open Source Lizenzgebühren an oder nicht?
Was ist x264?
Für alle, die den Codec x264 nicht kennen, hier eine Beschreibung von Wikipedia:
x264 ist ein freier und plattformübergreifender Kodierer für das Video-Format H.264 (MPEG-4 AVC) und wird unter der GNU General Public License veröffentlicht. […] x264 ist Open Source, das heißt der Quelltext ist frei verfügbar, sodass man das Programm selber kompilieren kann.
Es ist also eine Implementierung von H.264, die als Open Source bereitgestellt wird.
GPL vs. Patente
Generell stellt sich die Frage: Wie legal ist es, einen patentgeschützen Codec wie H.264 zu implementieren und den Quellcode unter (L)GPL-Lizenz zur Verfügung zustellen? Hilfestellung gibt ein englischer Wikipedia-Artikel, aus dem die folgenden Infos stammen.
Die Frage nach der Legalität lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist dabei die Rechtslage, die jedoch in jedem Land anders ist. In einem Land, wo die H.264-Patente gar nicht geschützt sind, entsteht kein Konflikt zwischen der GPL und den (nicht-geschützten) Patenten. Umgekehrt ist es in einem Land (z.B. USA), in dem die Patente geschützt sind, nicht legal.
In simple terms, the LGPL and GPL licenses require that any rights held in conjunction with distributing the code also apply to anyone receiving the code, and no further restrictions are put on distribution or use.
MPEG-4-Lizenzgebühren für x264?
Wie im Beitrag MPEG-4: Alles zum Thema Lizenzrechte muss man bei der Betrachtung von eventuell anfallenden H.264-Lizenzgebühren die folgenden beiden Fälle unterscheiden:
- Lizenzrechte für Hersteller von Encoder/Decodern
- Lizenzrechte für Anbieter von Inhalten
Wenn der Codec x264 grundsätzlich nicht okay wäre, müsste meines Erachtens die MPEG-LA (als Vertreter der Patente) dafür sorgen, entsprechend gegen x264 vorzugehen und die Programmierer dazu drängen, x264 „aus dem Internet zu entfernen“ (bzw. Lizenzgebühren zu entrichten). Dazu wäre mir nichts bekannt, vielleicht wird das Ganze einfach geduldet?!
Somit sollte einem Contentproduzenten nichts im Wege stehen, seine Videos mit x264 zu erstellen (Tutorial z.B. MPEG-4-Flashvideo-Encoding mit ffmpegX (x264 + AAC)).
Hinsichtlich Lizenzgebühren für die Distribution spielt es meines Erachtens keine Rolle, mit welcher Implementierung von H.264 (x264, MainConcept, …) das Video erstellt wurde. Ich würde sagen, das Wesentliche ist, dass H-264-codierte Videos angeboten werden. Daraus resultiert, dass unter bei entsprechenden Voraussetzungen (siehe Alles zum Thema Lizenzrechte) Gebühren anfallen.
Habt ihr weitere Infos, sachdienliche Hinweise oder eine andere Meinung? Das Thema bietet sicherlich einigen Interpretationsspielraum …
[ad]
Es fallen Lizenzkosten an. Darauf machen auch die Entwickler von x264 aufmerksam ;-)
Danke für den Hinweis. Hast du zufällig noch einen passenden Link dazu?
Du hast es kausal richtig ausgeführt. X264 nutzt den AVC Codec und ist „nur“ ein Encoder. Insofern hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ein auf mpeg4 codiertes und kommerziell vertriebenes Video muß eigentlich immer über die mpeg-la laufen, sofern man die Voraussetzung hinsichtlich der Lizensierung erfüllt.
Die Aussage hinsichtlich mpeg-la und x264 stammt von keinem anderen als Sharktooth, die ich irgendwo mal gelesen hatte im Doom – Forum. Suche mal selbst…